Erst Sicherheit. Dann Veränderung.
Wurde ein Hund nach Prüfung durch die zuständige Fachbehörde als gefährlich eingestuft, ist für die weitere Haltung eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Zu den Voraussetzungen gehört unter anderem ein erfolgreich absolvierter Wesenstest.
Für mich beginnt die Arbeit nicht erst kurz vor dem Test. Entscheidend ist, weitere kritische Situationen möglichst zu verhindern und gleichzeitig die Ursachen und Bedingungen des problematischen Verhaltens systematisch zu bearbeiten.
Hinweis: Welche Auflagen und Nachweise im konkreten Fall gelten, entscheidet die zuständige Behörde. Behördliche Vorgaben sollten deshalb immer individuell geprüft werden.